Ihre
Sicherheit,
unser
Know-How

Besondere Zollverfahren

... so heissen die Zollverfahren, eben die Besonderen, ab 01.05.2016 im Unionszollkodex (UZK).

Wir können diese Verfahren:

- Zolllager
- Vorübergehende Verwendung
- Endverwendung
- Aktive Veredelung
- Passive Veredelung

für Sie, auf Basis von Bewilligungen, die wir gerne für Sie besorgen, vollumfänglich erledigen. Anmeldung zum oder Abmeldung aus dem Verfahren, Abrechnung des Verfahrens, interne Referenzierung, ... - all das kann zu unserem Arbeitsbereich gehören.

Die Verfahren haben einen gewissen Aufwand, sind aber gleichzeitig mit Kostenersparnissen bei den Zollabgaben verbunden. Eine Analyse ihrer Anforderungnen ist daher vorab erforderlich, damit man prüfen kann ob die Verfahren sie für ihr Unternehmen lohnen.

 

Fragen / Angebot? Bitte nehmen sie Kontakt zu uns auf.