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Zollamtliche Bewilligungen
Mit zollamtlichen Bewilligungen zu vorstehenden Themen, kann sich ein Unternehmen viele Vereinfachungen der Zoll- und Außenwirtschaftsabwicklung ins Haus holen. Unabhängig davon, ob die tatsächliche Abwicklung über uns läuft oder von Ihnen selbst erledigt wird - wir unterstützen Sie kompetent beim Erhalt der richtigen Bewilligung mit der Ausgestaltung, die zu Ihrem Vorhaben passt.
Stichworte sind:
- Bewilligungen für den Export: Zugelassener Ausführer (ab 01.05.2016 ggf. unter anderer Überschrift), Ermächtigter Ausführer, Zugelassener Versender, ..
- Bewilligungen für den Import: Zugelassener Empfänger, Aufschubkonten, Anschreibeverfahren oder Vereinfachtes Anmeldeverfahren, ...