Besonders zuverlässig
und vertrauens-würdig

AEO-F (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter) – wir sind es bereits seit 2008

Und wir sind Überzeugungstäter!

Der Status eines AEO-F ist für uns, als Zoll- und Außenwirtschaftsdienstleister, eine Notwendigkeit. Damit dokumentieren wir für unsere Kunden, als auch für die Zollverwaltung, "wir beherrschen das Thema und man kann sich auf uns verlassen...". 

Mit dem Unionszollkodex ab 01.05.2016, so glauben wir, wird der AEO wieder mehr ins Bewusstsein der Unternehmen rücken.